Bestrebungen, mittels „Blühstreifen“ und „Buntbrachen“ das Blütenangebot für Insekten zu verbessern bzw. Nahrung und Rückzugsräume für Wildtiere zu schaffen, sind in vieler Hinsicht positiv zu bewerten. Sie bergen jedoch die Gefahr, im Einzelfall mit dem Segetalartenschutz zu konkurrieren, indem Landwirte anstelle klassischer Ackerrandstreifen „Blühstreifen“ einrichten. Problematisch dabei ist, dass die verwendeten Saatgutmischungen, die i.d.R. im Frühjahr ausgebracht werden, Winterannuellen damit keine Entwicklungsmöglichkeiten bieten und zudem „konkurrenzkräftiger“ und Unkraut unterdrückender sein können als jede Getreide-Monokultur. Manche Saatgutmischung für Blühstreifen und Buntbrachen enthält zudem Wildkraut-Arten, was zu einer indirekten Gefährdung autochthoner (im Gebiet heimischer) Populationen durch Vermischung ihres Genoms mit genetisch uniformen oder züchterisch bearbeiteten Wildpflanzen führen kann. Am augenfälligsten ist dies bei gefüllten oder in der Blütenfarbe abweichenden Kornblumen.
So positiv ein erweitertes Blütenangebot zu sehen ist, sollte die Konkurrenz zum Ackerwildkrautschutz vermieden werden. Naturschutzfachliche und landwirtschaftliche Beratung und ggf. höhere Förderungen können sicherstellen, dass Einsaat-Blühstreifen auf Standorten mit bedrohten Ackerwildkräutern nicht anstelle von Ackerrandstreifen mit Spontanvegetation angelegt werden. Auf Standorten mit bedrohten Ackerwildkräutern müssen Schutzkonzepte für die Spontanvegetation Vorrang haben. Gegebenenfalls wäre zu prüfen, inwieweit sich die Anlage von Blühstreifen und Wildäckern mit dem Schutz von Ackerwildkräutern kombinieren lässt. Werden Ansaat-Blühstreifen mit Wildpflanzen angelegt, sollte im gleichen Naturraum produziertes oder von dort stammendes Saatgut verwendet werden, um die autochthonen Populationen nicht zu gefährden.
Weitere Informationen zum Thema Blühstreifen finden Sie auf der Seite des Netzwerkes Blühende Landschaft.